HENSELER & PARTNER
RECHTSANWÄLTE mbB
Wir sind eine im deutschen und internationalen Wirtschaftsrecht tätige Rechtsanwaltskanzlei. Wir legen Wert auf eine vertrauensvolle und effiziente Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Wir beraten reaktionsschnell und lösungsorientiert. Die Interessen unserer Mandanten setzen wir effektiv durch.
Expertise
Unsere Wurzeln liegen in der rechtlichen Beratung rund um den Werkstoff Stahl. Wir verfügen über eine fast 50-jährige Erfahrung bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Vertrieb und der Verarbeitung von Stahl- und Metallprodukten. Heute beraten wir Mandanten aus den verschiedensten Branchen bei allen Rechtsfragen des modernen Wirtschaftslebens.
Kompetenz
Als Partner an der Seite unserer Mandanten beraten wir umfassend und vielseitig in nahezu allen Bereichen des Wirtschaftsrechts:
Sowohl für das klassische Handelsgeschäft als auch für den Onlinehandel konzipieren wir „maßgeschneiderte“ AGB und passen diese an die sich ständig ändernde Gesetzgebung und Rechtsprechung an. Besondere Spezialkenntnisse haben wir bei der Erstellung und Überarbeitung von AGB für den Stahlhandel. Auf Wunsch erstellen wir für unsere Mandanten auch englisch- oder französischsprachige Fassungen der AGB.
Unser AGB-rechtliches Wissen vermitteln wir regelmäßig in Schulungen und Seminaren.
Wir beraten und vertreten nationale wie internationale Unternehmen bei sämtlichen kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Fragen. Bei vielen Mandanten sind wir täglich für die Geschäftsleitung und die Personalabteilungen beratend tätig.
Zu unseren Spezialgebieten gehört die Erarbeitung kollektivrechtlicher Vereinbarungen wie Betriebsvereinbarungen und Sozialpläne sowie der Entwurf arbeitsrechtlicher Konzepte im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen, Umstrukturierungen und Betriebsübergängen. Weitere Beratungsgebiete liegen in der betrieblichen Altersversorgung sowie der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen.
Kernbereich unserer präventiven Compliance-Beratung ist die strategische Analyse sowie der Aufbau und Implementierung eines Compliance-Systems. Wir analysieren mit unseren Mandanten die individuellen Risikofaktoren im Unternehmen, entwickeln ein maßgeschneidertes Präventionssystem und unterstützen unsere Mandanten bei der organisatorischen Umsetzung der einzelnen Compliance-Maßnahmen.
Im Fall des Verdachts eines Verstoßes helfen wir bei der Aufklärung des Sachverhalts, der Ermittlung der Verantwortlichen und der Analyse der Reaktionsmöglichkeiten. Wenn nötig, planen wir mit unseren Mandanten die nötigen rechtlichen Schritte und übernehmen die außergerichtliche wie gerichtliche Vertretung gegenüber den zuständigen Behörden und anderen Anspruchstellern.
Wir beraten brasilianische Unternehmen bei ihrem Markteintritt in Deutschland und allen Rechtsfragen betreffend ihre Geschäftsbeziehungen in Deutschland. So helfen wir unter anderem bei der GmbH-Gründung, dem Schutz geistigen Eigentums und Know-Hows, bei der Gestaltung von Vertriebsverträgen und bei Fragen zum Datenschutz, Arbeitsrecht und Steuerrecht.
Zudem unterstützen wir deutsche Unternehmen bei ihren Geschäftsbeziehungen in Brasilien, insbesondere bei Fragen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und bei der Gestaltung von Verträgen im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr.
Der europäische Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren im Digitalbereich zahlreiche neue Verordnungen und Richtlinien erlassen und damit das Rechtsgebiet der Digital Compliance erheblich ausgeweitet. Erfasst sind dabei insbesondere die Bereiche
Wir unterstützten nationale und internationale Unternehmen bei Fragen zu diesen Vorschriften und begleiten die Umsetzung der zahlreichen neuen Vorgaben.
Wir beraten und begleiten Unternehmen bei allen Fragen des Gesellschaftsrechts - von der Gestaltung der Gesellschaftsverträge über die Weiterentwicklung und Umstrukturierung der Gesellschaft bis hin zur Unternehmensnachfolge.
Unsere Fachanwälte und Experten für Gesellschaftsrecht verfügen über große Erfahrung insbesondere bei Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften, Erwerb- und Veräußerung von Unternehmen, Gestaltung und Umstrukturierungen, Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen (GmbH, KG, OHG) und Hauptversammlungen (AG), Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen sowie Liquidation und Sanierung.
Wir beraten seit vielen Jahren namhafte Immobiliengesellschaften und vertreten diese bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Aufgrund unserer besonderen Expertise führen wir zudem den Forderungseinzug für einen der größten Immobilien- und Serviceanbieter in Deutschland durch.
Wir beraten unsere Mandanten insbesondere bei der Vertragsgestaltung und -sicherung (z.B. durch Verlängerungs- und Optionsklauseln), dem Erwerb und Veräußerung von Immobilien, und der Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen.
Wir vertreten unsere Mandanten in kartellrechtlichen Bußgeldverfahren sowie Auseinandersetzungen um Kartellschadensersatz. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten bei der Ausgestaltung von Vereinbarungen mit Wettbewerbern oder bei sog. „vertikalen“ Vereinbarungen in der Vertriebskette.
Wir beraten unsere Mandanten umfassend bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehr von Wettbewerbsverstößen, wie z.B. Marken- und Produktkennzeichnungsverstößen, Urheberrechtsverletzungen oder unzulässiger Werbung. Zudem übernehmen wir für unsere Mandanten das Aussprechen oder die Abwehr von Abmahnungen.
Unsere Experten für gewerblichen Rechtsschutz unterstützen Unternehmen bei Erwerb, Anmeldung, Verwaltung und Veräußerung von nationalen und internationalen Marken sowie an-derer Kennzeichenrechte. Zu deren Tätigkeitsfeld gehört darüber hinaus die Gestaltung und Verhandlung von Lizenz- und Know-How-Verträgen.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Geltendmachung und Abwehr von vertraglichen und außervertraglichen Produkthaftungsansprüchen, der Abwehr oder Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sowie der Realisierung von Versicherungsansprüchen.
Bei Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Herstellung, Lieferung oder Verarbeitung von Stahl kommt unseren Mandanten die fast 50-jährige Erfahrung unserer Kanzlei auf diesem Gebiet zugute. Unsere Kooperation mit erfahrenen Materialexperten ermöglicht es uns, komplexe technische Sachverhalte richtig zu bewerten und juristisch umzusetzen.
Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung in der Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen im Produktsicherheitsrecht. Wir unterstützen unsere Mandanten beim Inverkehrbringen und Bereitstellen ihrer Produkte in Deutschland und in der Europäischen Union und helfen dabei, beim Vertrieb der Produkte die geltenden Sicherheitsvorschriften und Vorgaben für die Umweltverträglichkeit einzuhalten. Neben der Beratung im Vorfeld des Inverkehrbringens unterstützen wir auch bei Beanstandungen oder der Androhung von Maßnahmen der zuständigen Behörden sowie bei der Inanspruchnahme durch Wettbewerber.
Gerichtliche Auseinandersetzungen nehmen viel Zeit in Anspruch und können unternehmerische Entscheidungen blockieren. Wir versuchen daher regelmäßig, durch außergerichtliche Verhandlungen eine Einigung im Sinne unserer Mandanten zu erzielen.
Für solche Fälle, in denen gerichtliche Auseinandersetzungen unumgänglich sind, verfügen wir über fundierte Erfahrung im Umgang mit den Gerichten, Schiedsgerichten und dem jeweils anwendbaren Prozessrecht. Für eine effektive Vertretung in Verfahren vor Gerichten anderer Staaten kooperieren wir seit vielen Jahren mit erfahrenen ausländischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus unseren Netzwerken →EUROJURIS und →IAPL.
Wir stehen unseren Mandanten in allen steuerlichen Fragen zur Seite, insbesondere bei Unternehmensgründungen, Unternehmenskäufen und Umstrukturierungen sowie bei den steuerlichen Auswirkungen einer Unternehmensnachfolge. Wir vertreten unsere Mandanten zudem bei Konflikten mit den Finanzbehörden und begleiten sie bei Betriebsprüfungen oder anderen behördlichen Maßnahmen. Hierzu zählt selbstverständlich auch die Vertretung unserer Mandanten vor den Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof und dem Europäischen Gerichtshof.
Insbesondere im Zusammenhang mit der Übertragung von Unternehmensvermögen beraten wir unsere Mandanten darüber hinaus bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Nach dem Erbfall vertreten wir Erben und Pflichtteilsberechtigte und helfen diesen, ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen und / oder Erbauseinandersetzungsvereinbarungen abzuschließen.
Wir entwerfen, prüfen und verhandeln für unsere Mandanten nationale sowie internationale Verträge und betreuen deren Umsetzung, wie z.B. Kauf- und Lieferverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen, Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge, Kooperationsverträge und Verträge über die Überlassung von Know-How oder Lizenzen.
Darüber hinaus beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung oder der Abwehr von vertraglichen Ansprüchen und Rechten, sei es gegenüber inländischen oder gegenüber ausländischen Vertragspartnern. Dabei ist eine genaue Kenntnis der einschlägigen europarechtlichen Vorgaben und internationalen Abkommen – wie z.B. dem UN-Kaufrecht – selbstverständlicher Bestandteil unserer Beratung.
Wir verfügen über eine besondere Expertise im europäischen Zollrecht, insbesondere im Bereich der Abwehr von Antidumpingmaßnahmen. Aufgrund unserer Expertise gelingt es uns regelmäßig, den Erlass und die Erstattung von Antidumpingzöllen zu erreichen. Mit unserer Erfahrung und unseren Kontakten zu den zuständigen Zollbehörden können wir komplexe Tarif- und Ursprungsfragen häufig schnell und unbürokratisch klären.
Darüber hinaus beraten wir exportierende Unternehmen zu sämtlichen Fragestellungen, die sich im Außenwirtschaftsrecht (z.B. der Dual-Use-Verordnung) ergeben.
Wir verfügen über große Erfahrung im Umgang mit europäischen und US-amerikanischen Sanktionsmaßnahmen und vertreten unsere Mandanten gegenüber den zuständigen Behörden.
Team
Lena Rossbach
Rechtsreferendarin →
Maximillian Ertel
Rechtsreferendar →
Simone Mahoney
Empfang & Office Management →
Marion Plaggenborg
Buchhaltung →
In Bürogemeinschaft mit uns:
Dr. Martin Höner
Rechtsanwalt →
Karriere
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Persönlichkeiten mit besonderer Qualifikation, die neben der juristischen Expertise in der Lage sind, das Geschäft und die Bedürfnisse unserer Mandanten zu verstehen.
Es erwartet Sie eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einer modernen Arbeitsumgebung. Dabei sind Sie sowohl forensisch als auch beratend und vertragsgestaltend tätig. Sie werden unmittelbar in anspruchsvolle Mandate eingebunden und fachspezifisch gefördert.
Bei uns steht der „Partnergedanke“ im Vordergrund. Ein offener, kollegialer Umgang sowie flache Hierarchien sind uns wichtig. Berufseinsteiger lassen wir nicht allein – die Türen Ihrer künftigen Kollegen stehen Ihnen immer offen. Wenn Sie eine Zusatzqualifikation anstreben, unterstützen wir Sie dabei.
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